Durch örtliche Gegebenheiten kann die Reichweite auch zugelassener Funkfernbedienungen eingeschränkt sein. Weiterhin kann auch die Reichweite durch Störsignale stark eingeschränkt werden. Auslöser hierfür können z. B. sein:
Störquellen wie:
- Babyphon
- Krananlagen
- Alarmanlagen
- Nicht zugelassene Funkeinrichtungen
- Funkkopfhörer, Funklautsprecher
- Medizinische Geräte
- Rufanlagen
- Leuchtstofflampen
Bauliche Gegebenheiten wie:
- Abschirmung durch Stahlbeton, Blechfassaden etc.
- Kupferdachrinnen
- Tiefgaragen
- Ständerwerkswände
Auf die oben genannten Punkte haben Hersteller und Einbauer keinen Einfluss, es besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
Abhilfe ist zu erreichen durch:
- Feststellen der Ursache (z. B. Messempfänger, sporadische bzw. ständige Störung)
- Nach Möglichkeit die Störquellen beseitigen
- Weitere 230V DuoFern Geräte dienen als Repeater